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Wassenaar Arrangement
Containerschiff im Hamburger Hafen, © picture alliance
Wassenaar Arrangement für Exportkontrollen von konventionellen Waffen und doppelverwendungsfähigen Gütern und Technologien
Am 1. November 1996 ist das in Wassenaar/Niederlande geschlossene Wassenaar Arrangement für Exportkontrollen von konventionellen Waffen und doppelverwendungsfähigen Gütern und Technologien in Kraft getreten. Ziel des Wassenaar Arrangement ist es, durch erhöhte Transparenz und Verantwortlichkeit der destabilisierenden Anhäufung von konventionellen Waffen und dazu gehörender Mehrzwecktechnologien in den Regionen und Staaten der Welt vorzubeugen. Hierfür wurden gemeinsame Warenlisten vereinbart, anhand derer die Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung Exportkontrollen durchführen.
In Deutschland, das Mitglied des Wassenaar Arrangement ist, wurden diese Warenlisten, die fortlaufend aktualisiert werden, in die nationalen Exportkontrollvorschriften integriert.
Das Wassenaar Arrangement beruht auf politischer Absprache. Es ist nicht gegen bestimmte Länder oder Ländergruppen gerichtet. Derzeit sind 42 Staaten im Wassenaar Arrangement vertreten.
Auf deutsche Initiative wurde im Jahr 2001 „Terrorismusprävention“ als ein Ziel des Wassenaar Arrangement festgeschrieben.
Deutschland und der Internationale Waffenhandelsvertrag (ATT)
Für Informationen zum Engagement der Bundesregierung im Bereich des ATT:
Deutsche Exportpolitik im World Wide Web:
Politische Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern auf den Webseiten des BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz), des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und des Auswärtigen Amts:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle