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UNODC - Büro der Vereinten Nationen für Suchtstoff- und Verbrechensbekämpfung

Vernichtung von Mohnfeldern in Afghanistan

Vernichtung von Mohnfeldern in Afghanistan, © picture alliance / Photoshot

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UNODC - Büro der Vereinten Nationen für Suchtstoff- und Verbrechensbekämpfung

Das VN-Büro für Drogen- und Verbrechensbekämpfung in Wien (UNODC) vereint seit 2002 unter einem Dach das Zentrum für internationale Verbrechensverhütung (CICP) und das Drogenkontrollprogramm (UNDCP) der Vereinten Nationen. Das Mandat von UNODC umfasst normative Arbeit in den Bereichen Drogenkontrolle und Verbrechensverhütung, Information über alle Aspekte der internationalen Zusammenarbeit in den Bereichen Drogen und Verbrechen sowie feldbasierte technische Kooperationsprojekte, um die Kapazität der Mitgliedstaaten im Kampf gegen verbotene Drogen, Verbrechen, Korruption und Terrorismus zu erhöhen.


I. Drogenkontrolle

Die Zusammenarbeit der internationalen Staatengemeinschaft in der Drogenpolitik im Rahmen der VN erfolgt auf der Grundlage der drei VN-Drogenkonventionen von 1961, 1971 und 1988.


Die drei VN-Drogenkonventionen verpflichten die Staaten, die Produktion und den Vertrieb von Suchtstoff zu kontrollieren, die medizinische Verwendung sicherzustellen, den Drogenmissbrauch und den illegalen Drogenhandel zu bekämpfen, die notwendigen verwaltungstechnischen Einrichtungen hierfür zu schaffen und den internationalen Organen über ihre Tätigkeit zu berichten. Die politische Erklärung aus dem Jahr 2019 schreibt als Richtlinien in der internationalen Drogenpolitik viel von dem fest, was auch in Deutschland und in der EU für richtig gehalten wird: Vorrang von Prävention und medizinischen Maßnahmen in der Drogenpolitik, Beachtung der Menschenrechte bei der Bekämpfung des Drogenhandels, internationale Zusammenarbeit und Ansätze alternativer Entwicklung in Produktionsländern. Die Implementierung dieses Dokuments wird der Schwerpunkt der internationalen Diskussion in den nächsten Jahren sein.


Die VN-Suchtstoffkommission (Commission on Narcotic Drugs, CND) wurde 1946 als Fachkommission des Wirtschafts- und Sozialrats eingerichtet und ist das zentrale Richtlinienorgan der VN im Drogenbereich. Sie tritt jährlich im März zusammen und definiert auch die politischen Vorgaben für die praktische Arbeit von UNODC im Bereich der Drogenbekämpfung.


Der Internationale Suchtstoffkontrollrat (International Narcotics Control Board, INCB) hat die Aufgabe, Handel und Anwendung von Narkotika und psychotropen Stoffen für medizinische Zwecke ebenso wie von Vorläuferchemikalien zu kontrollieren und die Einhaltung der VN-Drogenkonventionen zu überwachen.


Deutschland arbeitet aktiv bei der Durchsetzung der drei Konventionen mit UNODC und mit dem Internationalen Suchtstoffkontrollrat (INCB) und dessen Sekretariat zusammen. Die Federführung liegt beim Bundesministerium für Gesundheit/dem Drogenbeauftragten der Bundesregierung.


UNODC koordiniert alle drogenrelevanten Aktivitäten der VN, unterstützt die Staaten bei der Einhaltung der Drogenkonventionen und ist verantwortlich für die Planung und Durchführung der Drogenbekämpfungsprogramme. UNODC gibt eine Reihe von Publikationen zu allen Aspekten der Drogenproblematik heraus, insbesondere den jährlich erscheinenden Weltdrogenbericht.


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II. Verbrechensverhütung

Bei der Verbrechensbekämpfung arbeitet die internationale Staatengemeinschaft bereits seit 1955 in den alle fünf Jahre stattfindenden Sitzungen des Weltkongresses für Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege (UN World Congress on Crime Prevention and Criminal Justice) zusammen


Das zentrale Richtlinienorgan der VN im Verbrechensbereich ist die Kommission für Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege (Commission on Crime Prevention and Criminal Justice, CCPCJ). Sie besteht seit 1992 als Fachkommission des Wirtschafts- und Sozialrats. Sie tritt jährlich im Mai zusammen und definiert auch die politischen Vorgaben für die praktische Arbeit von UNODC im Bereich der Verbrechensbekämpfung.

In den vergangenen Jahren wurde außerdem eine moderne, globale Vertragsgrundlage für Rechtshilfe, Auslieferung und Polizeikooperation geschaffen: die VN-Konvention zur Bekämpfung der transnationalen organisierten Kriminalität (UNTOC) und ihre drei Zusatzprotokolle gegen Menschenhandel, Schleuserkriminalität und illegalen Feuerwaffenhandel. Diese Konvention, nach dem Ort ihrer Annahme auch „Palermo-Konvention“ genannt, trat am 29. September 2003 in Kraft, das Protokoll gegen Menschenhandel am 25. Dezember 2003, gegen Schleuserkriminalität am 28. Januar 2004 und das Feuerwaffenprotokoll am 3. Juli 2005. Deutschland gehört zu den Erstunterzeichnern der Konvention und der drei Protokolle. Am 14. Juni 2006 hat Deutschland die Konvention sowie die Zusatzprotokolle gegen Menschenhandel und Schleuserkriminalität ratifiziert.


Verhandlungen über eine VN-Konvention zur Bekämpfung der Korruption (UNCAC) wurden im August 2003 abgeschlossen, und im Dezember 2003 wurde die Konvention in Merida, Mexiko zur Zeichnung aufgelegt. Auch hier gehört Deutschland zu den Erstunterzeichnern. Die Konvention ist am 14. Dezember 2005 in Kraft getreten. Deutschland hat die Konvention im November 2014 ratifiziert.

Für die UNCAC-Konvention existiert seit 2009 ein Evaluierungsmechanismus, bei dem jeder Vertragsstaat von jeweils zwei anderen Vertragsstaaten mit Unterstützung des UNCAC-Sekretariats auf Einhaltung der Bestimmungen der Konvention überprüft wird.

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Zu den Aufgaben der kommenden Jahre gehört insbesondere die Durchführung der beiden Übereinkommen einschließlich technischer Hilfe für weniger vorbereitete Länder. Vom VN-Büro für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UN Office on Drugs and Crime, UNODC) werden Projekte erarbeitet, um Staaten bei der Umsetzung der Konventionen zu unterstützen. Die Aktivitäten umfassen u.a. Beratung bei der Gesetzgebung, Trainingsmaßnahmen für Polizei- und Justizbeamte sowie Datensammlung und -analyse. Es besteht hierbei ein Erfahrungs- und Informationsaustausch mit nationalen und internationalen staatlichen Stellen und Experten.


Die Terrorismuspräventions-Einheit innerhalb von UNODC, die eng mit dem Counter-Terrorism Committee (CTC) des VN-Sicherheitsrats kooperiert, fördert insbesondere die Ratifizierung der neunzehn VN-Terrorismuskonventionen und stellt dazu rechtliche Hilfe bereit.


III. Technische Kooperationsprojekte

Im Rahmen der technischen Zusammenarbeit organisiert und koordiniert UNODC weltweit Projekte. UNODC unterhält dazu ca. 20 Field Offices und ca. 70 Projektbüros weltweit. Deutschland ist eines der Hauptgeberländer und unterstützt UNODC sowohl mit ungebundenen Beiträgen (aus Mitteln von Auswärtigem Amt und Bundesministerium für Gesundheit) sowie mit finanziellen Mitteln für konkrete Projekte durch verschiedene Ministerien. Schwerpunkte der deutschen Förderung waren in den vergangenen Jahren Projekte der alternativen Entwicklung, der Terrorismusbekämpfung in Afrika, aber auch der Polizeikooperation in Zentralasien. Durch die Unterstützung des Containerkontrollprogramms wurde zur Vermeidung beziehungsweise Aufdeckung des Schmuggels diverser illegaler Güter beigetragen. Deutschland hat auch Informations- und Anwendungsmaterial von UNODC für die VN-Minimumstandards für Strafgefangene (Nelson-Mandela-Rules) finanziell unterstützt und ist zusammen mit Südafrika Ko-Vorsitzender einer VN-Freundesgruppe zu den Nelson-Mandela-Rules.


Erreichbarkeiten UNODC:


UNODC im Internet:

Website UNODC


Praktika in der Labor- und wissenschaftlichen Abteilung von UNODC

Das Büro für Suchtstoff- und Verbrechensbekämpfung der Vereinten Nationen (UNODC) verfügt über eine wissenschaftliche Abteilung mit Laboreinrichtungen, die Praktikumsplätze anbietet. Hier werden u.a. Analyseverfahren für Suchtstoffe entwickelt, mobile Testausrüstungen zusammengestellt und nationale Laboratorien unterstützt. Voraussetzung für diese vielfältige Tätigkeit ist ein abgeschlossenes Chemie- oder pharmazeutisches Studium.

weitere Informationen


Terminkalender des UNODC

Der aktuelle Veranstaltungskalender des VN-Büros für Suchtstoff- und Verbrechensbekämpfung (unter „Vienna Calendar of Meetings“):

Terminplan UNODC

Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung

Website Drogenbeauftrager

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