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NSG - Nuclear Suppliers Group und Zangger-Ausschuss

Eine restriktive Rüstungsexportpolitik fügt sich ein in die deutsche Außenpolitik: Deutsche Außenpolitik ist Friedenspolitik.

Eine restriktive Rüstungsexportpolitik fügt sich ein in die deutsche Außenpolitik: Deutsche Außenpolitik ist Friedenspolitik., © picture-alliance/dpa

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1978 vereinbarten die wichtigsten nuklearen Lieferländer (Nuclear Suppliers Group - NSG) Richtlinien für Nuklearexporte. Diese im Lauf der Jahre überarbeiteten und ergänzten Ausfuhrrichtlinien gelten für eine gemeinsame Liste von Gütern, Ausrüstungen und Technologien, die zu nuklearen Anreicherungs- und Wiederaufarbeitungsaktivitäten verwendet werden könnten. Jeder teilnehmende Staat kontrolliert im Rahmen seiner innerstaatlichen Exportkontrollgesetzgebung die Ausfuhr in eigener Verantwortung. Gegenwärtig beteiligen sich 45 Staaten, darunter Deutschland, an der Arbeit dieser Gruppe.

Die in den Richtlinien gemeinsam vereinbarten Exportbedingungen gehen über die des nuklearen Nichtverbreitungsvertrags (NVV) hinaus. Sie umfassen insbesondere Bedingungen für die Technologieweitergabe.

Der der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEO) in Wien zuarbeitende Zangger-Ausschuss stellt seit 1974 Listen von spaltbarem Material und nuklearrelevanten Gütern auf, deren Export Sicherungsmaßnahmen im Empfängerstaat voraussetzt. Dem Zangger-Ausschuss gehören inzwischen 39 Staaten an. Deutschland ist ebenfalls Mitglied des Zangger-Ausschusses.


Nukleare Exportkontrollpolitik im World Wide Web:

Zu Fragen der nuklearen Exportkontrollpolitik siehe auch die Website des Auswärtigen Amts unter dem Stichwort Nukleare Abrüstung und Nichtverbreitung - Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV):

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